Dr.
Thomas Kaligin studierte Rechtswissenschaften an der Freien Universität
Berlin.
Seine Referendarzeit absolvierte er beim Kammergericht Berlin. Gleichzeitig
arbeitete er
von 1979 bis 1984 als wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Freien Universität
Berlin,
wo er 1983 promovierte.
1982 trat Thomas Kaligin in die Berliner Finanzverwaltung als Regierungsrat
z. A. ein. Schwerpunkt seines Aufgabengebietes war u. a. das Berlinförderungsgesetz.
Von 1984 - 1985 gehörte Thomas Kaligin als Finanzreferent zur Abordnung
der Landesvertretung Berlin in Bonn in der Gesetzgebung.
Ab 1986 war er als Oberregierungsrat und Referent für steuerpolitische
Sonderaufgaben
beim Berliner Finanzsenator tätig.
Vom 1. Mai 1989 bis 30. Juni 1990 war er stellvertretender Geschäftsführer
einer internationalen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Berlin (West).
Seit dem 1. Juli 1990 ist er selbständig als Rechtsanwalt tätig.
Seit dem 16. Juni 1993 ist er berechtigt, den Titel "Fachanwalt für
Steuerrecht" zu
tragen.
Seine
Tätigkeitsschwerpunkte
liegen im
- Ertragsteuerrecht (insbesondere regionale Wirtschaftsförderung),
- bei Investitionen in Osteuropa,
- Betreuung mittelständischer Unternehmen
- und speziellen Fragen zum internationalen Steuerrecht.
In diesem Themenbereich
liegen auch seine zahlreichen Veröffentlichungen.
Außerdem ist er Rezensent der Fachzeitschrift "Die Wirtschaftsprüfung".
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